EINE BESONDERHEIT DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL

Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die Bestimmungen zur Vererbung unterscheidet sich von Land zu Land. In einigen Rechtsordnungen gibt es die Pflichtteilsgarantie. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Verheiratete und die direkten Abkömmlinge - leibliche und adoptierte Kinder, Enkelkinder – mit einem Pflichtteilsanspruch ausgestattet sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch eine

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